Besondere Güte- und Prüfbestimmungen
für das Herstellen und das Anspritzen von Bitumenemulsionen für die Verlegung
von Asphalteinlagen
Das Herstellen von Bitumenemulsionen ist bereits detailliert über Normen und Regelwerke beschrieben.
Diese Normen und Regelwerke verlangen aber keine Fremdüberwachung der Bitumenemulsion. Um das Gütezeichen „Bitumenemulsion“ zu erhalten, ist eine Fremdüberwachung der Bitumenemulsion durch unabhängige Institute nachzuweisen. Dies ist eine der Voraussetzungen, um das Gütezeichen „Bitumenemulsion“ zu erhalten.
Die Herstellung der Bitumenemulsion ist eine Sache. Eine andere ist es, für das jeweilige Projekt die richtige Bitumenemulsion festzulegen – und zwar hinsichtlich der Merkmale als auch der Menge. Hierbei spielen Faktoren wie Topographie, Qualität der Oberfläche, Wetter und zu verlegende Asphalteinlage eine Rolle. Die Unternehmen, die das Gütezeichen „Bitumenemulsion“ tragen, sind in der Lage, diese Asphalteinlagenemulsion aus den projektspezifischen Gegebenheiten abzuleiten und anforderungsgerecht anzuspritzen.
Gütergemeinschaft für die Bauweise mit Asphalteinlagen e.V